Samstag, 3. Oktober 2009

Irland sagt JA zum EU-Reformvertrag oder: was nicht passt, wird passend gemacht



In einer Volksabstimmung entschieden gestern die Iren über ihr weiteres Schicksal - EU Reformvertrag annehmen - ja oder nein? Nachdem die erste Abstimmung mit einer deutlichen Niederlage für den EU Reformvertrag endete, weil sich die Iren ihrer Souveränität und Freiheit nicht berauben lassen wollten, wurde nun ein zweites Mal zur Volksabstimmung gebeten. Und wen wunderts, diesmal stimmte Irland mit ja. Im Juni vergangenen Jahres hatte Irland den Reformvertrag noch mit 53 Prozent Nein-Stimmen durchfallen lassen. Mitte Juni 2009 handelte Irland dann ein Zusatzprotokoll aus, das Dublin Souveränität in der Verteidigungs- und Steuerpolitik sowie das Recht auf Beibehaltung seines strikten Abtreibungsverbots garantiert.

Der EU - Vertrag zielt darauf ab, die EU-Institutionen effektiver und demokratischer zu machen und mehr Geschlossenheit der EU in der internationalen Politik zu erreichen. Die Reform kann erst vollständig in Kraft treten, wenn alle 27 Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Verkündete der EU-Rat in Brüssel noch beim 1. Votum lauthals, dass man die Entscheidung der irischen Bevölkerung akzeptieren werde und es keinesfalls zu einer 2. Abstimmung kommen würde, hat man in diesem Fall schlichweg sein Geschwätz von gestern vergessen. In den Augen der EU ist funktionierende Demokratie eine Sache über die man so lange abstimmt, bis das Ergebnis passt. Hinzu kommen die verheerenden und weitreichenden Folgen der Weltwirtschaftskrise, die die Iren direkt in die Zustimmung des EU Reformvertrages trieb, wie schon das hochverschuldete und arg gebeutelte Island vor ihnen. Zuwendungen und Unterstützung für Irland in Milliardenhöhe stellte die EU, natürlich nicht uneigennützig, als Zuckerbrot zur Verfügung. Die Peitsche werden die Iren nun noch zu spüren bekommen. Nachdem sich die EU Irlands Zustimmung quasi erkauft hat, wächst die Macht des supranationalen und kontinentumfassenden Staatengebildes EU unaufhörlich weiter. Polen und Tschechien, die ihre Ratifizierung vom Votum Irlands abhängig gemacht haben, dürften die nächsten 2 Vasallenstaaten sein, die der Diktatur aus Brüssel bedingungslos folgen. Das EU Machtgebilde funktioniert bereits prächtig ohne jegliche Kompetenzen der Mitgliedsstaaten und deren Bürger. So lauten die ersten Sätze der EU-Verfassung: „Diese Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der, der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten." Somit tritt jeder Staat, der der EU beitritt jegliche Souveränität an Brüssel ab und verkommt zum willigen Vasall. Brüssel kann, nur nach einer kurzen Anhörung im EU-Parlament, eigenmächtig Teile der EU-Verfassung abändern,dazu gehören Entscheidungen in wichtigen Bereichen wie euröpäischer Binnenmarkt, Arbeitnehmer, Warenverkehr, Wettbewerbsregeln, Verkehr, Landwirtschaft und die Justiz. Wir in Deutschland wissen bereits wie sich Ohnmacht gegenüber EU-Entscheidungen anfühlt, die Iren werden es alsbald merken.

  • Der Premier von Luxemburg sagte einst zum EU-Verfassungsvertrag: „Ich habe noch nie einen derart Untransparenz, eine völlig undurchsichtige, sich dem demokratischen Wettbewerb der Ideen entziehende Veranstaltung erlebt. Der Verfassungs – Konvent ist angekündigt worden als die große Demokratie – Show – ich habe noch keine dunklere Dunkelkammer gesehen als diesen Konvent“.

Mitgliedsstaaten der EU müssen sich strikt an vorgegebene Regeln der EU halten, sonst drohen hohe Strafen, so droht Deutschland zum Beispiel zur Zeit ein Verfahren wegen zu hoher Neuverschuldung, weitere 14 Staaten sind davon betroffen.

Ein weiterer Fakt der EU-Richtlinien, der medial noch keinerlei Bedeutung gefunden hat, ist Mit Art. I– 41 Abs. 3. S.37 , hiermit verpflichten sich die EU Bürger mehr Geld für militärische Aufrüstung auszugeben, Geld für die neue Aufrüstung wird mit „Mitgliedstaaten….ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern…“ sorgfältig umschrieben. Und wenn es keinen Krieg gibt, lebt man trotzdem gefährlich, denn in gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt . In der Schlussakte der geplanten EU–Verfassung heißt es wörtlich: „3.b) Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden..." (Schlussakte, Erklärung 12, Art.2, S.434 ) Die EU – Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zulässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig niederzuschlagen“. (Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434). Laut EU – Verfassung darf die „Achtung des Privat – und Familienlebens“ stark eingeschränkt werden, jedenfalls die der Wohnung oder von Telefon und Briefen – „für das wirtschaftliche Wohl des Landes“ oder „zum Schutz der Moral“ .Wer definiert dieses „wirtschaftliche Wohl oder die Moral“? Sie können es sich denken.

Ein Staatenzusammenschlusses zur EU einstmals der wirtschaftlichen Stärkung und Vernetzung des europäischen Raumes dienend gepriesen, Subventionen, Hilfsgelder und Wirtschaftsstärkung bringend, Verlockungen einer schönen neuen Welt, der geldgierige und realitätsferne Demokraten nicht widerstehen konnten. Und alles was wir bekamen war die Auflösung bestehender Grenzen, die Preisgabe nationaler Märkte zur kapitalistischen Ausbeutung, eine massenhafte Verschiebung des Humankapitales wie billiges Arbeitsvieh, Unsummen Steuergelder die der EU gezahlt werden, Zerstörung der Binnenmärkte durch ausländische Billig-Konkurrenzen und eine Steigerung der Kriminalitätsrate. Den Preis für den EU - Beitritt zahlt jedes Land, einen Totalverlust der Selbstbestimmung und völkischen Rechte, Verlust der eigenen Identität und Abgrenzung.

Weiterführende Links:

EU-Verfassung-Leitfaden zur EU-Diktatur

Die nackte Not treibt Island in die EU

Den gesamten Vertrag von Lissabon lesen sie hier!


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