Mittwoch, 15. Juli 2009

Die EU–Verfassung – Leitfaden zur EU-Diktatur




Die Debatten um die Abstimmung Irlands zum EU-Verfassungsvertrag sind erneut entfacht, doch das demokratische Grundübel der EU und seiner Verfassung bleibt in der Medienlandschaft weitestgehend unbeachtet. Mit Planung und Präzision treibt man die Bürger Europas auf den Weg zur vollendeten EU-Diktatur und in den Verlust aller Persönlichkeitsrechte und menschlicher Freiheit.

Die ersten Sätze der EU – Verfassung lassen einen sofort erahnen wessen Kind sie ist:
„Diese Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der, der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.“. Somit steht die EU wie eine höhere Macht über allen Verfassungen der einzelnen Nationen, Grundgesetze selbstredend mit eingeschlossen. Dieses supranationale Staatengebilde namens EU hat seinen Hauptsitz in Brüssel, und verwaltet von dort aus die 27 Mitgliedsstaaten. Schon in den vergangenen Jahren mussten EU – Mitgliedsstaaten empfindliche Strafen zahlen, wenn sie EU Gesetze missachteten. Was auch immer Brüssel befiehlt, wird von den Mitgliedsstaaten bedingungslos ausgeführt, den so entstehenden Souveränitätsverlust scheinen deutschen Demokraten keinesfalls zu bedauern, sind sie doch sonst so auf absolute Kontrolle bedacht. Noch schlimmer erscheint, dass Brüssel Teile dieser Verfassung eigenständig abändern kann, denn 154 Bestimmungen von 312 des Vertrages dürfen geändert werden – ohne eine Regierungskonferenz, und ohne dass das EU-Parlament zustimmen muss. Das sind 52 % totalitäre Entscheidungsmacht. Die Stimme des EU-Parlamentes zu vorgesehenen Veränderungen muss nur kurz angehört werden, einzig und alleine die Minderheit des Europäische Rat muss sich einig sein (Art. IV–445, S. 197) Unter die Veränderungen, die Brüssel vornehmen kann, fallen wichtige Bereiche: europäischer Binnenmarkt; Arbeitnehmer; freier Warenverkehr; Kapital- und Zahlungsverkehr; Wettbewerbsregeln; Wirtschafts- und Währungspolitik; Umwelt; Verbraucherschutz; Verkehr; Landwirtschaft; Justiz; Industrie. Somit gilt hier das Prinzip der Narrenfreiheit, die EU-Verfassung überlässt einer kleinen Minderheit die Abänderung von grundlegenden Gesetzen ohne eine Abstimmung oder einen Entscheid, die Millionen von Menschen betreffen. Der Begriff Diktatur dürfte an dieser Stelle wahrlich nicht unangebracht sein. Doch es kommt noch besser: fehlt in Brüssel die erforderliche Ermächtigung, darf man dennoch „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, soweit man das für richtig hält. Brüssel muss sich nur eine einstimmige Zustimmung eines Ministerrates und die der Mehrheit des Parlaments verschaffen (Art. I-18). Immer noch Zweifel, dass die EU eine Diktatur ist ?
Auch der eigentliche EU- Verfassungsentwurf ist nicht demokratisch zustande gekommen, ein Autorenkollektiv hat diese EU Verfassung „im Namen der Bürgerinnen und Bürger“ Europas geschrieben, doch warum lässt man etwas von Lobbyisten schreiben, ohne das Volk per Volksentscheid mit einzubeziehen? "Im Namen der Bürgerinnen und Bürger.." - direkt am Volk vorbei, Volkes Wille ignorierend. Denn wenn es wirklich nach den Bürgern gegangen wäre, hätte es diese EU-Verfassung nie gegeben. Und da sich die Demokraten dessen durchaus bewusst sind, wird eben über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden, pure Anmaßung. Nicht bei allen Nationalvertretern stößt das Gesetzeswerk auf Zustimmung, so sagte der Premier von Luxemburg dazu: „Ich habe noch nie einen derart Untransparenz, eine völlig undurchsichtige, sich dem demokratischen Wettbewerb der Ideen entziehende Veranstaltung erlebt. Der Verfassungs – Konvent ist angekündigt worden als die große Demokratie – Show – ich habe noch keine dunklere Dunkelkammer gesehen als diesen Konvent“. (Quelle: Spiegel ) Auch haben die EU-Verfassung nicht alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet und typisch demokratisch ist die Liste natürlich geheim. Der EU – Verfassungsvertrag wird durch ein spezielles Gesetz als für die deutschen Bürger verbindlich erklärt. Somit werden wir einen Vertrag befolgen müssen, von dem selbst ein Bundestagsabgeordneter sagt (Hermann Scheer, SPD, Alternativer Nobelpreis `99): „Es gibt kaum Korrekturmöglichkeiten internationaler Verträge, falls sich ihre Umsetzung (später) als unverhältnismäßig, unzulänglich, verfehlt oder gar verhängnisvoll herausstellt. Das Parlament eines Staates kann ein fehlerhaftes Gesetz ändern: Internationale Verträge sind demgegenüber fest wie Beton“. („Die Politiker „ v. H. Scheer, 2003, S. 133)
Und das Kuriositätenkabinett geht weiter, so sprach der Präsident des EU-Parlamentes davon:
„Es ist nicht überzeugend, den Grundsatz der Gewaltenteilung ohne weiteres auf die EU zu
übertragen.“ Dabei ist die Aufteilung der Staatsgewalt auf Parlament, Regierung und Rechtsprechung eine der wichtigsten Säulen der Demokratie –genau wie die Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem Gesetz. Auch Angela Merkel wartet da nicht untätig und schlägt postwendend in die gleiche Kerbe : „Die EU braucht mehr Zuständigkeiten als heute. Es gibt den Willen, die Dinge schnell zu bearbeiten“. (50. Jahrestag Römische Verträge 25.03.2007)
Der Parlamentspräsident Lammert erklärt dazu, die Machtverschiebung nach Brüssel sei ja „das
Ergebnis kalkulierten politischen Handelns“. Waren die Bürger an diesem Handel beteiligt? Und was haben sie, bitteschön kalkuliert? Unseren Souveränitäts- und Freiheitsverlust? Unsere genommene Selbstbestimmung und völkische Eigenheit? Den großen demokratischen, bürokratisch verfaulten, multikulturellen Menschenbrei der sich EU nennt?
Der EU – Vertrag stinkt an allen Ecken, der Gleichheitsgrundsatz im Europäischen Parlament wurde grob missachtet. Die Deutschen haben ein Viertel zu wenig Abgeordnete im EU-Parlament ,entsprechend der Bevölkerungszahl müssten die deutschen Interessen von 124 Abgeordneten wahrgenommen werden. Aber die Verfassung gesteht Deutschland viel weniger Vertreter zu: nur 96 gegenüber 654 anderen – es fehlt also rund ein Viertel der politischen Kraft. Und bei künftigen Erweiterungen wird es noch viel schlimmer. Dabei schreibt das deutsche Grundgesetz vor, dass alle Wahlen „allgemein, unmittelbar, frei, geheim und gleich“ stattzufinden haben. In der EU – Verfassung steht fast das Selbe – nur das Wort „gleich“ hat man klammheimlich weggestrichen. (Art. I–20, S. 25 und Schlussakte, 34. Protokoll, Art. 1, S. 389) Schau mal einer an, was die EU schon alles kann. Durch das dauernde Pendeln der europäischen Abgeordneten zwischen Strassburg und Brüssel werden die Steuerzahler im Jahr mit etwa 200 Millionen Euro zur Kasse gebeten. In der EU – Verfassung wird das so ausdrücklich so festgeschrieben. (Schlussakte, 6. Protokoll, S. 267)
Besondere Aufmerksamkeit bedürfen die Bestimmungen zu Kriegseinsätzen im Namen der EU. Die EU darf einen Krieg anfangen, ohne das Europäische Parlament zu fragen. Über Militäreinsätze entscheidet allein der Ministerrat der EU. Das Parlament hat weder eine Entscheidungsbefugnis noch eine Kontrolle über Truppeneinsätze und entsprechende Außenpolitik. Es wird sogar ausdrücklich bestimmt, dass nicht einmal der Europäische Gerichtshof eine Kontrollmöglichkeit hat. (Art. I–41, S. 37 und Art. III–376. S. 169) Mit Art. I– 41 Abs. 3. S.37 verpflichten sich die EU Bürger mehr Geld für militärische Aufrüstung auszugeben, Geld für die neue Aufrüstung wird mit „Mitgliedstaaten….ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern…“ sorgfältig umschrieben. Und wenn es keinen Krieg gibt, lebt man trotzdem gefährlich, denn in gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt . In der Schlussakte der geplanten EU–Verfassung heißt es wörtlich: „3.b) Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden..." (Schlussakte, Erklärung 12, Art.2, S.434 ) Die EU – Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zulässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig niederzuschlagen“. (Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434). Laut EU – Verfassung darf die „Achtung des Privat – und Familienlebens“ stark eingeschränkt werden, jedenfalls die der Wohnung oder von Telefon und Briefen – „für das wirtschaftliche Wohl des Landes“ oder „zum Schutz der Moral“ .Wer definiert dieses „wirtschaftliche Wohl“? Die EU, deren Wirtschaftspolitik vielleicht angegriffen wird? Oder bei einem Streik, der Arbeitgeber – Verband? Bei Demonstrationen gegen Arbeitsplatz – Vernichtung: die Vereinigung der Hedge – Fonds? Und der Schutz welcher „Moral“? Oben ohne am Freibad? 3mal geschieden? Verheiratet, aber Kind mit einer Geliebten? (Schlussakte, Erklärung 12, Art. 7, S.438)

Alles in allem ist die EU-Verfassung ein willkürliches Konstrukt zur absoluten Kontrolle der Menschen. Was geschieht bestimmt Brüssel, die Gesetzgebung dazu haben sie sich selbst geschrieben. Früher nannte man diese totalitäre Herrschaftsform Diktatur - heute wird es wohlwollend als EU verkauft. Der Wegfall aller Grenzen im Dienste des Kapitalismus, lässt Europa zu einer riesigen Wirtschaftszone verschmelzen, in der Menschenmassen nur noch Lohn und Brot hinterherwandern, und als Billigarbeiter regionale Arbeitskräfte verdrängen. Daraus resultierende soziale Spannungen entladen sich in Krawallen (Frankreich,England ) und im derzeit bekanntesten Fall des "Firmen-nappings" in Frankreich. Auch der Verlust der eigenen nationalen Identität und Kultur wird schwere Spätfolgen nach sich ziehen. Das Machtkonstrukt EU ist der Untergang aller freien Völker Europas.

Die Quellen – Angaben und die Seitenzahlen beziehen sich auf die offiziell von der EU
herausgegebene „Vertrag über eine Verfassung von Europa“ (ISBN 92 – 824 – 3098 – 7)
Textquelle in Auszügen: "Mehr Demokratie e.V."

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