Freitag, 24. Juli 2009

3 gestohlene Brötchen kosten den Job - verzockte Millionen werden mit Abfindungen belohnt



Der Personalchef eines Krankenhauses in Künzelsau kündigte einer Mitarbeiterin nachdem in ihrem Spind 3 Brötchen gefunden wurden, diese soll die 59- jährige Frau aus der Klinik gestohlen haben. Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht und befand Kündigung für rechtmäßig. Nun wird man an dieser Stelle keinesfalls den Tatbestand des Diebstahles gut heißen, doch steht diese Art der Rechtsprechung keinesfalls in einem ausgewogenen Verhältnis, wenn man bedenkt wieviele Millionen ein Herr Zumwinkel hinterzogen hat und nun dafür noch eine millionenschwere Abfindung kassiert. Die Kleinen zu hängen und die Großen laufen zu lassen, hat in der demokratischen Rechtsprechung durchaus Kalkül, die Unverhältnismäßigkeit der Urteile spricht für sich. Manager die ihre Firmen in den Ruin treiben, werden mit horrenden Abfindungen für ihr Versagen belohnt, Banken, welche die Spareinlagen von Tausenden Bürgern verzocken, bekommen für ihre Mißwirtschaft staatliche Aufbauhilfe, ein Herr Zumwinkel stiehlt dem Staat eine Million Euro und kommt davon. Demokratische Rechtsprechung - garantiert nicht im Namen des Volkes. Justizias Blindheit auf dem Auge der Lobbyisten öffnet jenen Kapitalismus - Kriminellen weiterhin Tür und Tor, während am kleinen Bürger ein ums andere Mal demokratische Exempel statuiert werden, die sie ihre Existenz kosten.


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