Josef Scheungraber |
München: Zu lebenslanger Haft verurteilte heute das Landgericht München den 90jährigen Josef Scheungraber. Scheungraber wurde beschuldigt, als Kompaniechef des Gebirgs-Pionier-Bataillons 818 für eine Vergeltungsaktion im toskanischen Falzano di Cortona verantwortlich zu sein, der 14 italienische Zivilisten zum Opfer fielen. Partisanen hatten zuvor zwei Soldaten des Bataillons aus dem Hinterhalt ermordet.Nach dem Krieg lebte Scheungraber in Ottobrunn bei München, wo er eine Schreinerei und ein Möbelhaus betrieb. Daneben war er Ehrenkommandant der Feuerwehr und 20 Jahre Gemeinderatsmitglied. 2005 verlieh man ihm sogar wegen besonderer Verdienste die Bürgermedaille. Der Angeklagte selber bestritt die Vorwürfe gegen seine Person. Die Verteidigung plädierte am Ende des Verfahrens auf Freispruch.
Bereits 2006 war Scheungraber von einem italienischen Militärgericht in La Spezia in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden, wo bei man sich freilich nicht allzu viel Mühe machte, überhaupt festzustellen, ob Scheungraber überhaupt vor Ort gewesen ist. So genügt nach italienischem Recht bereits der bloße Umstand, daß Scheungraber der für das Vorkommnis in Falzano di Cortona verantwortlichen Einheit angehörte, um ihn abzuurteilen. Die fragwürdige Beweislage sorgte selbst bei SPIEGEL ONLINE für Skepsis, so hieß es dort am 3. Juli: „Tatsächlich konnten während des Prozesses weder Dokumente vorgelegt noch Zeugen geladen werden, die einen direkten Befehl von Josef Scheungraber belegen. Viele der einstigen Zeugen sind mittlerweile verstorben.“
Für die Staatsanwaltschaft war das augenscheinlich kein Problem. So tönte Ankläger Hans Joachim Lutz bereits im Juni bei seinem Plädoyer: „Eine absolute Gewissheit ist nicht erforderlich, es reicht ein ausreichendes Maß an Sicherheit” Besser hätte es einstens ein Ankläger vor dem französischen Revolutionstribunal oder bei den Moskauer Schauprozessen auch nicht auf den Punkt bringen können.
Die Richter schlossen sich dieser Auffassung an, damit dokumentierend, daß es vor deutschen Gerichten nicht so sehr auf die Gewissheit ankommt, ob ein Angeklagter schuldig ist, sondern lediglich darauf, ob ein für die Staatsanwaltschaft ausreichendes Maß an Sicherheit vorliegt, dem man sich dann anschließt, um politisch nicht ins Gerede zu kommen.Ein Verhalten, daß man nur als schäbig, aber für bundesrepublikanische Verhältnisse in jeder Hinsicht typisch bezeichnen muß.
Quelle: altermedia.info
Das ist die altestamentarische Rache der furchtbaren Juristen die alles andere ist aber nicht RECHT.
AntwortenLöschenDas Urteil sollte umgehend an alle Bunzelwehrtrottel geschickt werden ,die sich erhoffen im Ausland die Schnelle Mark zu machen.
Wenn sich die politischen Koordinaten in Berlin ändern,sind diese Hampelmänner unversehens Freischärler, siehe Feindstaatenklausel!!