Das wir Deutschen den Gürtel enger schnallen müssen, berichteten wir im letzten Artikel. Das nun, nur einen Tag nach Verkündung kommender Sparmaßnahmen, gleich ein "Experte" auf den Plan tritt um aufzuzeigen wie man denn in solch kargen Zeiten noch Geld sparen könnte, ist nicht verwunderlich. Der Finanzwissenschaftler Wolfram F. Richter schlägt vor, Frührentnern die Rentenzahlung zu verweigern. Sie sollen künftig nur noch den Hartz-IV-Satz ausbezahlt bekommen. Der Staat könnte laut Richter noch mehr sparen, was angesichts der hohen Staatsverschuldung und den ständig leeren Haushaltskassen samt fehlender Gelder für die Altersversorgung auch nichts neues ist. Wolfram F. Richter ist Finanzexperte und gilt als Erfinder des Gesundheitsfonds, laut Aussage Richters müsse mit wachsender Lebenserwartung die Zahl der verlangten Berufsjahre entsprechend erhöht werden, wer vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden wollte, „würde genauso behandelt wie jeder andere, der nicht arbeitet“, sagte Richter. Demokratisch korrekt könne sich jeder natürlich selber noch privat absichern, was ergo bedeuten würde, dass Menschen ohne die nötigen finanziellen Mittel von vornherein schlechter gestellt sind. Das unsere Demokraten immer neue Schlupflöcher für ihre Geldbeschaffung finden, anstatt an ihren eigenen Verfehlungen zu beseitigen liegt in der Natur der Sache, man reformiert uns zu Tode ohne wirklich etwas getan zu haben. Anstatt das eigene Volk zu schröpfen, sollten die Herrschenden ersteinmal die Bundeswehr aus Afghanistan abziehen, der EU sämtliche Zahlungen kürzen, Managerabfindungen streichen und Beamtenpensionen drastisch kürzen, dann wäre auch genug Geld zur Versorgung der Alten und Schwachen da. Aber wir sind ja nur das Volk, verblendetes Wahlvieh und williges Humankapital und vielleicht fällt den Demokraten eines Tages noch die wahnwitzige Idee ein, jeden der dem Kapitalismus nicht mehr dienlich ist, gleich ein zuschläfern.
The Seven Habits of Highly Effective People
vor 5 Jahren
Der Staat greift an dieser Stelle in Rechte ein, die durch die Eigentumsgarantie nach Art. 14(1) GG geschützt sind.
AntwortenLöschenLuis Fernández Vidaud